Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unser Hinweisgebersystem im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Lösung ist mit § 9 BayDiV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Entfällt
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zum 1. August 2024 erstellt mittels Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt im August 2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen über das Servicedesk Portal abrufbar unter
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist das
Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Boltzmannstraße 1 D-85748 Garching bei München
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München E-Mil: bitv@bayern.de Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html